Zwei Ausschüsse empfehlen Strandentwicklungskonzept und Vertrag über Strandnutzung zwischen Land und Gemeinde.
Der zwölf Kilometer lange und zwei Kilometer breite Strand der Gemeinde St. Peter-Ording mit Salzwiesen, Strandseen und Dünen ist Teil des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und seit 2009 Teil des Unesco Weltnaturerbes Wattenmeer. Der Sandstrand von St. Peter-Ording ist der größte an der deutschen Nordseeküste. Er ist touristischer Hotspot und für St. Peter-Ording von existenzieller Bedeutung und zugleich eine besonders schützenswerte sensible Landschaft.
Zwecks Nutzung des Strandes gibt es seit Jahrzehnten einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Gemeinde St. Peter-Ording. Der zurzeit noch geltende läuft am 31. Dezember 2019 aus. Er wurde 1999 abgeschlossen, damals sollte der Naturschutz in den Vordergrund rücken, was kontrovers diskutiert wurde. Nun muss ein neuer Vertrag her, diesmal unter anderen, besseren Umständen. Aus den damals heftig miteinander streitenden Parteien ist eine Kooperation von Partnern geworden, die Tourismus und Naturschutz in Einklang bringen möchten.
Das war in der gemeinsamen Sitzung von Umwelt- und Tourismusausschuss offenkundig, die über die Beschlussvorlagen für das Strandentwicklungskonzept und den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Land und Gemeinde hinsichtlich der Strandnutzung berieten. Dabei geht es um Großveranstaltungen, Parken am Strand, sportliche Veranstaltungen auf der einen und Sperrung von Dünen, Parkverbote und Besucherlenkung auf der anderen Seite.
Der Sitzung waren etliche Verhandlungsrunden mit verschiedenen Partnern vorausgegangen, insbesondere mit der Nationalparkverwaltung (NPV) als Teil des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN). Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises und die Schutzstation Wattenmeer waren einbezogen, ebenso die Landesplanung. Das Land ist bereits über das Ergebnis informiert und hat sein Okay signalisiert.
Jochen Rother (CDU) hatte als Vorsitzender des Umweltausschusses in Absprache mit Tim Schäfer (AWG) seitens des Tourismus-Ausschusses die Sitzung eröffnet. Aufgrund des bisherigen Verhandlungsverlaufes sprach er einleitend schon von einem sehr guten Ergebnis und verwies dabei auf die Anerkennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe: „ Einen Nationalpark, der inzwischen bei den Menschen angekommen und gutgeheißen wird.“ Zudem verwies er auf die Tatsache, dass St. Peter-Ording Nationalparkpartner ist.
Rainer Balsmeier stellte zu Beginn deutlich heraus, welch besondere Zusammengehörigkeit zwischen Strandentwicklungskonzept und öffentlich-rechtlichem Vertrag gegeben ist. Ohne das Strandentwicklungskonzept wäre der Vertrag in dieser verschlankten Form nicht zu denken. „Das gehört zusammen. Wir sind uns relativ schnell einig geworden.“ Sein Dank dafür ging an Armin Jeß (NPV) und Constanze Höfinghoff (TI).
Dr. Detlef Hansen betonte das partnerschaftliche Miteinander: „Unsere Stärke bei den Gesprächen in Kiel war, dass wir gemeinsam aufgetreten sind. Wir haben ein geeintes Papier.“ Das Strandentwicklungskonzept habe auch die Landesplanung überzeugt. Weiterer Erörterungsbedarf erübrigte sich.
Vor der Abstimmung über den Beschlussvorschlag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag war der Erörterungsbedarf größer, ging es hierbei doch auch sehr ums Detail. Nachfragen wurden auf der Grundlage des Entwurfes zufriedenstellend beantwortet. Letztlich noch durch Fragen entstandene Irritationen hinsichtlich der Nutzung der Busspur zum Südstrand konnten dann auch beigelegt werden. Bei einer Enthaltung waren alle anderen dafür.
Nun muss die Gemeindevertretung am 26. April noch ihre Zustimmung geben, damit das Land das Vertragswerk absegnen kann. Dann wäre St. Peter-Ording bis zum 31. Dezember 2039 hinsichtlich der Strandnutzung gut aufgestellt. Jochen Rother brachte das zusammenfassend für alle so zum Ausdruck: „Für mich ist das ein Meilenstein für St. Peter-Ording und für die touristische Entwicklung eine wegweisende Entscheidung.“
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