Die Auswirkungen des Urteils zur Strandgebühr in der Gemeinde Wangerland auf andere Kommunen lassen sich nach Einschätzung einer Tourismusexpertin noch nicht absehen.
„Grundsätzlich scheint es ja nicht verboten zu sein, Strände einzuzäunen, wenn eine Infrastruktur vorhanden ist. Die Frage ist nur, auf welcher Länge“, sagte Sonja Janßen vom Tourismusverband Nordsee am Donnerstag. Dazu müsse erst die Urteilsbegründung im Detail ausgewertet werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch die Eintrittsgebühren für zwei Strände in der Gemeinde Wangerland als rechtswidrig erklärt. Eine Gebühr sei nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen die Gemeinde etwa mit Kiosken, Umkleidekabinen und Toiletten für eine höhere Badequalität sorge, begründeten die Richter.
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